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ZR1 2025 180

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Graubünden · 2026-01-07 · Deutsch GR
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Obergericht des Kantons Graubünden Dretgira superiura dal chantun Grischun Tribunale d'appello del Cantone dei Grigioni

Verfügung vom 7. Januar 2026 mitgeteilt am 7. Januar 2026

Referenz

ZR1 25 180

Instanz

Erste zivilrechtliche Kammer

Besetzung

Cavegn, Vorsitz

Parteien

A._____ Beschwerdeführerin

Gegenstand

fürsorgerische Unterbringung

Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 20. Dezember 2025

In Erwägung,

– dass A._____ am 20. Dezember 2025 von Dr. med. B._____, Spital A._____, fürsorgerisch in die Klinik A._____ der Klinik A._____ eingewiesen wurde,

dass A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) dagegen am 30. Dezember 2025 (persönlich überbracht) beim Obergericht des Kantons Graubünden Beschwerde einreichte,

dass der Vorsitzende der Ersten zivilrechtlichen Kammer des Obergerichts am

5. Januar 2026 die Klinik A._____ zur Einreichung eines Berichts aufforderte,

dass die Klinik A._____ dem Obergericht mit Schreiben vom 6. Januar 2026 mitteilte, dass die Beschwerdeführerin bereits entlassen worden sei,

dass die Beschwerde damit gegenstandslos geworden Geschäftsverzeichnis abgeschrieben werden kann,

ist und am

dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 beim Kanton Graubünden verbleiben und auf die Gerichtskasse genommen werden,

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wird erkannt:

1.

2.

3.

4.

Beschwerde

Die Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

wird

zufolge

Gegenstandslosigkeit

am

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 verbleiben beim Kanton Graubünden und werden auf die Gerichtskasse genommen.

[Rechtsmittelbelehrung]

[Mitteilungen]

Erste zivilrechtliche Kammer

Der Vorsitzende

Cavegn

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